Das aktuelle bayerische Rahmenkonzept Sport vom 14. September liegt vor. Die wichtigste Veränderung: beim Sport in der Halle gilt nun die 3-G-Regel. Spricht, es muss ein Zertifikat vorgelegt werden, welches bescheinigt, dass man geimpft, genesen oder getestet ist. Als unkomplizierte Testmöglichkeit besteht die Möglichkeit, sich unter Aufsicht vor dem Sport selbst zu testen.
Ausnahmen für kleine Kinder und Schüler
Für Sport im Freien gilt die 3-G-Regel nicht, sondern nur für den Sport im Inneren. Außerdem findet die 3-G-Regel keine Anwendung, wenn im Rahmen des Sports im Freien die Umkleiden, Duschen und Toiletten aufgesucht werden. Kinder die noch nicht eingeschult sind, sind von der 3-G-Regel befreit. Auch Schüler sind von der Regelung ausgenommen, da sie im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.
Noch einfacher wird es, wenn man sich impfen lässt. Hier wäre nochmals die Impfaktion am Donnerstag, 23. September im Kultur- und Sportzentrum erwähnt.